Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Ehe.
Von der Regelung der
- nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Ehevertrages
- die Festsetzung des Unterhaltes in der Ehe bis zur
- Scheidung und deren komplexen Folgen wie
- Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Güterrecht
über die Gestaltung eines
sind wir Ihr versierter Partner.
Außerdem widmen wir uns den Problemstellungen im- Kindschaftsrecht,
- Adoption,
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht oder
- Unterhalt
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Bezug des Familienrechts zu sozialrechtlichen Fragestellungen:
Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des
Unterhalts für die eigenen Eltern, wenn diese zu Pflegefällen werden und sich nicht mehr selbst versorgen können.