GEBRAUCHTWAGEN und GEWÄHRLEISTUNG

Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft, doch zeigt sich bald ein Mangel.

Jetzt gilt es schnell zu handeln und die rechtliche Situation zu analysieren:

Liegt der Kauf weniger als 6 Monate zurück, kann sich der Privatkunde bei einem Erwerb vom Händler auf eine Beweislastumkehr berufen, d. h. es wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Ansonsten ist zu prüfen, ob eine Nachbesserung oder Neulieferung in Betracht kommt, ob Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche greifen oder eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt.

Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf gilt es, die Verjährung zu prüfen.

Das Autokaufrecht ist ein weites Feld, das von den Vertriebsstrukturen im Neuwagenhandel, über die Gestaltung von Kaufverträgen, der Durchsetzung von Sekundäransprüchen, der Prüfung von Garantien oder dem Produkthaftungsrecht bis hin zur Bearbeitung von Finanzierungskäufen, Leasingkonstellationen und der Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen reicht.

Gerade bei Gebrauchtwagen gilt: Augen auf beim Autokauf! Unter den Verkäufern tummeln sich eine Menge "schwarzer Schafe". Durch frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts insbesondere bei der Vertragsgestaltung lässt sich späterer Ärger gut vermeiden.